Diese Datenschutzerklärung ist ein Zusatz zum geschlossenen Vertrag
mit der Hebamme Kathleen Michel.
Im Vertrag sind alle wichtigen Punkte zum Datenschutz ausführlich erläutert. Diese Datenschutzerklärung wird nur einmal pro Frau unterschrieben und gilt für alle Verträge.
3) Ich bin einverstanden, dass die Hebamme gegenüber meinem Partner/meiner Partnerin und/oder weiterer von mir ernannten nahestehenden Personen, der Schweigepflicht entbunden sind.
4) im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/ einer Klinikeinweisung stimme ich der Weitergabe aller personenbezogenen und medizinischen Befunde und Daten, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von mir und meinem Kind erforderlich sind zu.
5) Der Weitergabe an eine vertretende praxisfremde Hebamme (im Falle von Krankheit/ Urlaub) stimme ich zu.
6) Ich habe den kompletten Vertrag gelesen und verstanden. Etwaige Fragen wurden mir von den Hebammen beantwortet und sind somit geklärt.
Ich bin mit allen genannten Punkten (1-6) einverstanden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme. Die vertragliche Vereinbarung kann hierbei mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit
Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und
dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
1.1 Betreffende abrechenbare Leistungen der Hebamme
Eine Kursteilnahme ohne Anmeldung ist nicht gestattet.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet in einem für die Kurseinheit geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen.
Der Hebammenpraxis sind vor Kursbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden Kurs auswirken können.
In Einzelfällen kann die Betreuung für einen gewissen Zeitraum von einer anderen Hebamme übernommen werden (z.B. Krankheit, Fortbildung oder Urlaub der Hebamme). Ist dies nicht möglich, hat sich die Leistungsempfängerin bei Bedarf an die Gynäkologinnen und Gynäkologen, die Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie die Krankenhäuser und Arztpraxen zu wenden – bei Notfällen mit einem Anruf an die 112. Die Leistungsempfängerin erklärt sich damit einverstanden, dass im Vertretungsfall die benötigten Daten an die vertretende Kollegin weitergegeben werden dürfen – im Rahmen der Schweigepflichtsentbindung.
Hebammen sind nicht verpflichtet ständig erreichbar zu sein, sondern sollten die
Leistungsempfängerin über ihre Erreichbarkeit aufklären.
Die Hebamme ist von Montag bis Freitag telefonisch und per SMS von 08.00 bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung erreichbar. Nimmt die Hebamme einen Anruf nicht sofort entgegen, hinterlässt die Versicherte unbedingt den Grund ihres Anrufes auf dem eingerichteten Anrufbeantworter, oder sendet diesen als kurze Nachricht per SMS.
Damit kann die Hebamme die zeitliche Notwendigkeit des Rückrufes einschätzen und meldet sich dann sobald wie möglich telefonisch zurück. Anliegen per E-Mail werden einmal täglich an Werktagen bearbeitet.
Außerhalb der Sprechzeiten, in Notfällen oder bei Nichterreichen der Hebammen in dringlich zu klärenden Situationen wendet sich die Versicherte zeitnah an ihren Gynäkologen/Pädiater, eine nahegelegene Klinik, die
kinderärztliche Notfallambulanz, den kassenärztlichen Notdienst (Tel.: 116 117) bzw. wählt den Notruf.
Die Hebamme haftet für die oben genannten Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Sofern eine Ärztin/ ein Arzt bzw. eine vertretende Hebammenkollegin hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht
für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen oder die Leistungen ihrer Hebammenkollegin.
Die An- und Abreise der Kundin zum vereinbarten Ort der Beratung/Behandlung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko. Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Kundin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen; Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab.
Bitte beachten Sie auch zusätzlich die Datenschutzbestimmung.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Hebamme weist die Teilnehmenden auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vereinbarungen des Behandlungsvertrages über Hebammenhilfe zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Hebamme Kathleen Michel) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Die Hebamme hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Hebamme eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung